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§ 74 Lbo, Örtliche Bauvorschriften

Di: Amelia

über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Boppengrund II“ Aufgrund § 74 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO) und § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg, hat

Örtliche Bauvorschriften "ohne"

Landkreis Esslingen Stadt Plochingen Bebauungsplan Stumpenhof Süd ...

Ordnungswidrigkeit Ordnungswidrig im Sinne von § 75 LBO BW handelt, wer entgegen den Festsetzungen dieser Satzung über örtliche Bauvorschriften handelt. § 7

Komm. z. LBO, 3. Aufl., 62. Lfg. Juni 2023 (1) Zur Durchführung baugestalterischer Absichten, zur Erhaltung schützenswerter Bauteile, zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder § 2 Örtliche Bauvorschriften Für die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen auf den Grundstücken im Geltungsbereich dieser Satzung werden nach § 74 LBO folgende Örtliche

§ 2 Örtliche Bauvorschriften Für die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen auf den Grundstücken im Geltungsbereich dieser Satzung werden nach § 74 LBO folgende Örtliche § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von §75 LBO handelt, werden aufgrund von §74 LBO ergangenen örtlichen Bauvorschriften dieser Satzung zuwiderhandelt.

2 Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO Entsprechend § 74 LBO werden zur Durchführung baugestalterischer Absichten folgende örtliche Bauvor-schriften erlassen:

§ 2 Örtliche Bauvorschriften Für die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen auf den Grundstücken im Geltungsbereich dieser Satzung werden nach § 74 LBO folgende Örtliche Stellplatzverpflichtung (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Die Stellplatzverpflichtung für Wohnungen (§ 37 Der Beschluss der Örtlichen Bauvorschriften Abs. 1 LBO) wird entspre-chend der Stellplatzsatzung der Gemeinde St. Peter für das gesamte Anlagen zum Sammeln, Verwenden oder Versickern von Nie-derschlagswasser (§ 74 Abs. 3, Nr. 2 LBO) Das anfallende Niederschlagswasser von Dachflächen ist auf den einzelnen

Satzung Örtliche Bauvorschriften

§ 74 LBO – Zur Durchführung baugestalterischer Absichten, zur Erhaltung schützenswerter Bauteile, zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, Recherche JavaScript um den juristischer InformationenWenn Sie diese Meldung sehen, haben Sie in Ihrem Browser kein JavaScript aktiviert. Aktivieren Sie bitte JavaScript, um den Bürgerservice zu nutzen.

INKRAFTTRETEN Der Beschluss der Örtlichen Bauvorschriften wurde gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht. am Mit dieser Bekanntmachung sind die Örtlichen 2 ÖRTLICHE 2 Örtliche Bauvorschriften BAUVORSCHRIFTEN (§ 74 und § 75 LBO) 2.1 Äußere Gestaltung des Gebäudes (§ 74 Abs.1 Nr.1 LBO) Die Verwendung leuchtender und reflektierender Materialien und

Aufstellung Bebauungsplan „Im Pfarrgarten\

Il: ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN zum Bebauungsplan „Kirchhofrain Il“ Ortliche Bauvorschriften (Gestaltungsvorschriften gem. § 74 LBO) § 74 (1) 1 LBO § 74 (1) 1 LBO 1.1 1.2

2 Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO Entsprechend § 74 LBO werden zur Durchführung baugestalterischer Absichten folgende örtliche Bauvor-schriften erlassen:

Verfahrenshinweise für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften (§ 74 LBO) Aufstellungsbeschluss (§ 2 (1), § 13a BauGB) und Auslegungsbeschluss (§ 3 (2) BauGB) am

2 Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO Entsprechend §74 LBO werden zur Durchführung baugestalterischer Absichten folgende örtliche Bauvorschriften er-lassen: § 2 Örtliche Bauvorschriften Für die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen auf den Grundstücken im Geltungsbereich dieser Satzung werden nach § 74 LBO folgende Örtliche

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Ordnungswidrigkeit Ordnungswidrig im Sinne von § 75 LBO BW handelt, wer entgegen den Festsetzungen dieser Satzung über örtliche Bauvorschriften handelt. § 8 2. Örtliche Bauvorschriften Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 74 LBO-BW)

Der Entwurf des Bebauungsplans (Satzung über planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 10 BauGB und der Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO) samt Textteil,

§ 10 Inkrafttreten Diese Satzung tritt gemäß § 74 Abs. 7 LBO mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, frühestens jedoch, sobald der Bebauungsplan Nr. 71.56 „Spinelli Anna LBO Inhaltsverzeichnis (redaktionell) Neunter Teil Rechtsvorschriften, Ordnungswidrigkeiten Der Beschluss der Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 73 – 79) § 73 Rechtsverordnungen § 73a Technische § 9 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt gemäß § 74 Abs. 7 LBO mit Ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, frühestens jedoch, sobald der Bebauungsplan Nr. 83.56 „Wohnquartier

Baden-Württemberg hat mit § 74 LBO von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht. § 74 LBO ermöglicht örtliche Bauvorschriften in Form der Satzung, § 74 Abs. 1 LBO. § 2 Örtliche Bauvorschriften Für die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen auf den Grundstücken im Geltungsbereich dieser Satzung werden nach § 74 LBO folgende Örtliche § 74 LBO – Örtliche Bauvorschriften Bibliographie Titel Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Amtliche Abkürzung LBO Normtyp Gesetz Normgeber Baden

Einfriedungen und Stützmauern (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Einfriedungen sind nur als Pflanzungen mit einheimischen, standortgerechten Gehölzen bis zu einer maximalen Höhe von 1,20 m Aufhebungen: Sämtliche innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs bisher bestehenden örtlichen planungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen sowie frühere örtliche über örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Ziegelwasen, 4. Änderung“ in Schömberg Aufgrund von § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom