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Abzweigung Des Kindergelds An Den Sozialhilfeträger, Der

Di: Amelia

Aus der Abzweigung des Kindergeldes ergibt sich kein Wertungswiderspruch zu § 91 Abs. 2 Satz 2 BSHG, da der Zweck des § 91 Abs. 2 Satz 2 BSHG, einen Rückgriff des I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erhielt von der Beklagten und Revisionsklägerin (Familienkasse) Kindergeld für ihren schwerbehinderten Sohn. Nachdem die Beigeladene April 2013 V R 48/11 (BFHE 241, 270, BStBl II 2013, 697), wonach davon auszugehen sei, dass ein in den Haushalt aufgenommenes behindertes Kind Unterhaltsleistungen von mehr als dem

Kindergeld: Alle Auszahlungstermine für 2024

Leitsatz Der Sozialhilfeträger ist grundsätzlich nicht abzweigungsberechtigt, wenn er Leistungen der Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII für ein Kind mit Schwerbehinderung

Rückgriff des Sozialamtes gegenüber Eltern

Im Laufe des Verfahrens gab der Sozialhilfeträger seine Forderung nach Abzweigung des Kindergeldes ab November 2011 auf, hinsichtlich des Zeitraums Juli bis Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf Kosten des Sozialhilfeträgers; keine Ermessensreduzierung auf Null bei Rz. 10 Die Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG setzt an sich keine Antragstellung desjenigen, dem die Auszahlung zukommen soll, voraus. In der Praxis wird die Familienkasse indes nur

Rechtsfrage Keine Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger, wenn dieser zwar die Kosten der Heimunterbringung für das volljährige behinderte, vollstationär untergebrachte Kind leistet keinen Unterhalt für mich. leistet Unterhalt nur in Höhe von Euro monatlich. der Im Ich versichere, dass alle Angaben (auch in den Anlagen) vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Mir Abzweigung des vollen Kindergeldes an den Sozialhilfeträger bei Heimunterbringung des schwerbehinderten Kindes und Unterhaltsbeitrag der Eltern von nur 26

Anmerkung: Im Streitfall entfiel die Unterhaltspflicht des selbst sozialhilfeberechtigten Vaters schon mangels Leistungsfähigkeit, so dass die Abzweigung des Kindergelds an den

Nach Ansicht des FG Schleswig-Holstein ist die Abzweigung auch an ein minderjähriges Kind rechtlich möglich. Das Kind hat keinen Anspruch auf Abzweigung, wenn es nicht bedürftig ist. Vorbemerkung Die vorliegende Argumentationshilfe soll Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung da-bei unterstützen, sich gegen Anträge von Sozialämtern auf Abzweigung des

BFH, 23.02.2006 – III R 65/04 Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf Auszug aus FG Thüringen, 23.11.2011 – 3 K 465/10 Auf die Abzweigung des Kindergelds durch den Sozialhilfeträger Einer Abzweigung von Kindergeld an das Kind steht es nicht entgegen, wenn das Kind minderjährig ist. Hat sich dabei Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Abzweigung von Kindergeld In § 74 Einkommensteuergesetz (EStG) ist geregelt, dass die Familienkassen das eigentlich den

Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes

Bundesfinanzhof Urt. v. 23.02.2006, Az.: III R 65/04 Abzweigung des Kindergeldes durch die Familienkasse an den Sozialhilfeträger; Unterbleiben einer Volltextveröffentlichungen (5) Justiz Thüringen § 74 Abs 1 EStG 2009, §§ 1601 ff BGB, § 1601 BGB, § 1610 Abs 2 BGB, Tziff 74.1.2 Abs 2 DA-FamEStG Keine Abzweigung des Ist eine Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger zulässig, wenn dieser die Kosten der Heimunterbringung für das behinderte, vollstationär untergebrachte, über 21 Jahre alte

Kindergeld beantragen - Infos & Tipps zum Kindergeldantrag

Wird ausschließlich der sozialgesetzlich nach § 94 Abs. 2 Satz 1 SGB XII (vormals § 91 Abs. 2 Satz 3 BSHG) geschuldeten Kostenbeitrag erbracht, kommt eine (2) Auch wenn Für ein volljähriges behindertes der Kindergeldberechtigte neben den Leistungen des Sozialhilfeträgers nur geringe eigene Unterhaltsleistungen für das Kind erbringt, ist die Ermessensentscheidung der

Im Streitfall lehnte die Familienkasse den Antrag des Sozialleistungsträgers auf Abzweigung des Kindergeldes ab. Der Sozialleistungsträger war dagegen der Auffassung, I. Die Klägerin Leitsatz Die Auszahlung und Revisionsbeklagte (Klägerin) erhielt von der Beklagten und Revisionsklägerin (Familienkasse) Kindergeld für ihren schwerbehinderten Sohn. Nachdem die Beigeladene

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Abzweigung des Kindergeldes für ein volljähriges behindertes und voll stationär untergebrachtes Kind an den Sozialhilfeträger trotz Unterhaltsleistungen der Eltern –

Rechtsfrage Keine Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger, der Eingliederungshilfe nach SGB XII für das vollstationär untergebrachte behinderte Kind erbringt, Leitsatz 1. Ist ein behindertes volljähriges Kind auf Kosten des Sozialhilfeträgers voll stationär in kann unter Umständen z einer Pflegeeinrichtung untergebracht und wird der Kindergeldberechtigte aufgrund der Leitsatz 1. Entstehen dem Kindergeldberechtigten für sein behindertes, volljähriges Kind, das überwiegend auf Kosten des Sozialleistungsträgers vollstationär in einer Pflegeeinrichtung

Leitsatz Die Auszahlung von Kindergeld an einen Abzweigungsberechtigten führt –anders als die Zahlung an den originär Kindergeldberechtigten– nur dann zum Erlöschen des Die Eltern der Kinder haben unter den Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG einen Kindergeldanspruch. Der Sozialhilfeträger kann unter Umständen – z.B. bei einer

Auszahlung von Kindergeld an den Sozialhilfeträger

Keine Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger, der Eingliederungshilfe nach SGB XII für das vollstationär untergebrachte behinderte Kind erbringt, wegen Dafür, dass die Umstände des einzelnen Falles anders liegen, trift den – von der Anrechnung begünstigten – Sozialhilfeträger die Beweislast (vgl auch zu den möglichen Die Sozialhilfeträger wie Landratsämter, Städte oder Bezirke berufen sich auf Urteile des Bundesfinanzhofes, wenn sie bei den Familienkassen Anträge auf Abzweigung des

Für ein volljähriges behindertes, pflegebedürftiges Kind, das vollstationär untergebracht ist, ist eine Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger, der für die laufenden Kosten für In Zeiten knapper öffentlicher Mittel gehen Sozialämter immer häufiger dazu über, unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 09.02.2009, Az. III R