RBFF

General

Aktiengesellschaften Gesetze _ Aktiengesetz einfach erklärt

Di: Amelia

Entgeltliche Nebentätigkeiten für Dritte darf die REIT-Aktiengesellschaft ausschließlich über eine REIT-Dienstleistungsgesellschaft erbringen. REIT-Aktiengesellschaften unterliegen den allge-meinen für Aktiengesellschaften geltenden Vorschrif-ten, soweit dieses Gesetz nichts Abweichendes be-stimmt. § 91 Organisation. Buchführung (1) Der Vorstand hat dafür zu sorgen, daß die erforderlichen Handelsbücher geführt werden. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Aktiengesetz § 93 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung

Aktiengesetz einfach erklärt

Die Aktiengesellschaft - Zusammenfassung - Die Aktiengesellschaft (AG ...

Börsennotiert im Sinne dieses Gesetzes sind Gesellschaften, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar oder unmittelbar zugänglich ist. Aktiengesetz (AktG) Aktiengesellschaft Gründung der Gesellschaft § 37 (Inhalt der Anmeldung) Verfassung der Aktiengesellschaft über Aktiengesellschaften Vorstand § 81 (Änderung des Vorstands und der Vertretungsbefugnis seiner Mitglieder) § 84 (Bestellung und Abberufung des Vorstands) § 85 (Bestellung durch das Gericht) Aufsichtsrat § 111 (Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats) Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilenzur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB

Auf § 111 AktG verweisen folgende Vorschriften: Aktiengesetz (AktG) Aktiengesellschaft Verfassung der Aktiengesellschaft Aufsichtsrat § 107 (Innere Ordnung des Aufsichtsrats) Sonder-, Straf- und Schlußvorschriften Straf- und Bußgeldvorschriften. Schlußvorschriften § 407 (Zwangsgelder) Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) Geltungsbereich § 1 (Erfasste Das Gesetz stellt zwingende Regeln auf, damit die Aktionäre das dem Grundkapital entsprechende Vermögen auch tatsächlich aufbringen und nicht wieder abziehen. Eine Nachschusspflicht trifft den Aktionär jedoch nicht, wenn die Gesellschaft Verluste macht und das Gesellschaftsvermögen hinter der Grundkapitalziffer zurückbleibt. Aktiengesetz : Gesetz über Aktiengesellschaften u. Kommanditgesellschaften auf Aktien v. 30. Januar 1937, mit Einführungsgesetz, Durchführungsverordnungen u.d. D

Aktiengesellschaften sollen nach den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen zukünftig dauerhaft von der virtuellen Hauptversammlung als zusätzlicher Form der Versammlung Gebrauch machen Mit dem Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien- Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (Real Estate Investment Trust-Gesetz – REIT-Gesetz) möchte die Bundesregierung das große Potential des deutschen Finanz- marktes unter Beachtung der ständigen Fortentwicklung der globalen Finanzmärkte weiter ausbauen. Die Aktiengesellschaft (AG) zählt zu den Kapitalgesellschaften. Ihre Gründung und Rechtsverhältnisse sind im Aktiengesetz (AktG) geregelt. Sie kann neuerdings auch durch eine einzelne Person

Darüber hinaus bestehen weitere gesetzliche Regelungen, die ausschließlich für den Jahresabschluss der AG gelten. Diese ergänzenden Bestimmungen ergeben sich teilweise aus dem HGB, insbesondere aber aus dem AktG. Dieses Gesetz trifft darüber hinaus auch einige Sonderregelungen, die nur für Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) gelten.

Aktiengesetz- [Aktiengesetz]AktG Änderungsverzeichnis Inhaltsübersicht (redaktionell) Inhaltsübersicht (amtlich) Vorbemerkung Erstes Buch Aktiengesellschaft (§§ 1 – 277) Zweites Buch Kommanditgesellschaft auf Aktien (§§ 278 – 290) Drittes Buch Verbundene Unternehmen (§§ 291 – 338) Früheres Viertes Buch [aufgehoben] (§§ 339 – 393) Viertes Buch Sonder-, Straf- § 150 Gesetzliche Rücklage. alten hinsichtlich Kapitalrücklage (1) In der Bilanz des nach den §§ 242, 264 des Handelsgesetzbuchs aufzustellenden Jahresabschlusses ist eine gesetzliche Rücklage zu bilden. Siehe auch Aktiengesellschaft, deutsche bzw. österreichische und Aktie (deutsches bzw. österreichisches Recht), jeweils mit Literaturangaben. Siehe auch: Aktiengesellschaft, Aktiengesetz (AktG) , Abkürzung für Aktiengesetz.

Real-Estate-Investment-Trust

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Aktiengesetz ein komplexes Regelwerk ist, das viele Aspekte des Börsenhandels regelt. Es ist für jeden, der mit Aktiengesellschaften zu tun hat, unerlässlich, sich mit diesem Gesetz vertraut zu machen. Aktiengesetz (AktG) Aktiengesellschaft Verfassung der Aktiengesellschaft Aufsichtsrat § 112 (Vertretung der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern) Hauptversammlung Sonderprüfung. Geltendmachung von Ersatzansprüchen § 147 (Geltendmachung von Ersatzansprüchen) Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Vorschriften für die Erstversicherung

Das Grundkapital der AG ist in Aktien zerlegt, die ihre Gesellschafter als Aktionäre besitzen. Nur Aktien können zum Börsenhandel zugelassen werden. Die Rechtsform der AG bietet so vor allem kapitalintensiven Unternehmungen die Möglichkeit, das nötige Eigenkapital zu beschaffen. Regelmäßig Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Aktiengesetz § 78 Vertretung (1) Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Hat eine Gesellschaft keinen Vorstand (Führungslosigkeit), wird mit Sitz im Geltungsbereich die Gesellschaft für den Fall, dass ihr gegenüber Willenserklärungen abgegeben oder Schriftstücke zugestellt werden, durch den Aufsichtsrat vertreten. § 2Vor-REIT Ein Vor-REIT ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die beim Bundeszentralamt für Steuern als Vor-REIT registriert ist. Zum Ende des auf die Registrierung folgenden Geschäftsjahres hat der Vor-REIT gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern nachzuweisen, dass sein Unternehmensgegenstand im Sinne

Mit dem Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts vom 02.08.1994 (BGBl.I S.1961) sei das Aktienrecht nicht nur modernisiert, sondern vor allen Dingen dem Recht der GmbH angenähert worden. Auf § 150 AktG verweisen folgende Vorschriften: Aktiengesetz (AktG) Aktiengesellschaft Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung Maßnahmen der Kapitalbeschaffung Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln § 209 (Zugrunde gelegte Bilanz) Verbundene Unternehmen Unternehmensverträge Sicherung der Gesellschaft und der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung weiterer Vorschriften A. Problem und Ziel Durch § 1 Absatz 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossen-schafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.

Die Aktiengesellschaft blickt auf eine reiche Historie zurück. So trat das erste deutsche Aktiengesetz bereits im Jahr 1843 durch Beschluss des preußischen Königs in Kraft. Auch über 150 Jahre später ist die AG nach wie vor eine der relevantesten Gesellschaftsformen. Die besondere Gesellschaftsstruktur ermöglicht der AG die Einsammlung von großen Mengen an § 3 Formkaufmann. Börsennotierung (1) Die Aktiengesellschaft gilt als Handelsgesellschaft, auch wenn der Gegenstand des Unternehmens nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes besteht. Das Gesetz unterscheidet verschiedenen Typen von Aktiengesellschaften, so z. B. in börsennotierte und nicht börsennotierte Aktiengesellschaften. § 221 UGB unterscheidet in Kleinst-AG, kleine AG, mittelgroße AG, große AG und § 271a UGB kennt noch die 5-fach große AG.

(1) Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter) und die übrigen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften

In diesem Artikel lernen Sie die zentralen Gesetze im Gesellschaftsrecht kennen und wie sie in der Praxis angewendet werden können. neue Aktien; die bei einer Kapitalerhöhung neu ausgegebenen Aktien, im Gegensatz zu den alten Aktien. Die Inhaber alter Aktien erhalten i.d.R. ein Bezugsrecht auf die jungen Aktien oder auf einen Teil davon. Sobald die jungen Aktien den alten hinsichtlich Dividende etc. gleichstehen, entfällt die Bezeichnung „junge Aktie“ und die gesonderte Das Gesetz regelt die Gründung, Organisation und Führung von Aktiengesellschaften in Deutschland. Es umfasst vier Hauptbücher, die verschiedene Aspekte von Aktiengesellschaften strukturiert behandeln. Aktionäre haben umfassende Rechte, einschließlich Stimmrecht und Schutz vor Benachteiligung durch Mehrheitsaktionäre.

Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (Aktiengesetz) vom 30. Januar 1937 (RGBl. I S. 107 ff.) Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz – REITG) § 1 Wesen der REIT-Aktiengesellschaften (1) REIT-Aktiengesellschaften sind Aktiengesellschaften, deren Unternehmensgegenstand sich darauf beschränkt, 1. März 2007 das Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen beschlossen, dem der Bundesrat am 30. März ebenfalls zustimmte (Gesetz vom 28. Mai 2007, BGBl. I S. 914). Seit dem 1. Januar 2007 sind damit in Deutschland die steuerbegünstigten Immobilien-Aktiengesellschaften zulässig.

Gesetzestext korrigiert Titel: Gesetz, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften. Abkürzung: Art: Geltungsbereich: Rechtsmaterie: Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1870, Nr. 21, Seite 375 – REITG REIT-Gesetz(4) 1 Der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses hat im Rahmen der Jahresabschlussprüfung festzustellen, ob die Berechnung der Streubesitzquote und des maximalen Anteilsbesitzes je Aktionär nach § 11 Abs. 1 und 4 durch die REIT-Aktiengesellschaft mit den Meldungen nach § 11 Abs. 5 zum Bilanzstichtag übereinstimmt. 2 Er