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E Vergabe Ab Oktober 2018 _ E-Vergabe ᐅ Rechtsgrundlagen & Plattformen für Elektronische Vergabe

Di: Amelia

07.01.2019 Nur noch eng begrenzte Ausnahmen E-Vergabe ab Schwellenwerten seit 19. Oktober 2018 grundsätzlich zwingend Seit dem 19. Oktober 2018 haben Vergabeverfahren herunterladen an der bei öffentlichen Aufträgen und Konzessionen ab den EU-Schwellenwerten in Deutschland nunmehr grundsätzlich zwingend elektronisch zu erfolgen.

Vorteile der e-Vergabe

Ab dem 18. Oktober 2018 müssen Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte elektronisch durchgeführt werden. Lesen Sie hier, was das für öffentliche Ausschreibungen bedeutet. Neu ab Oktober 2018 ist daher insbesondere die Verpflichtung, Angebote über eine Vergabeplattform elektronisch abzugeben. Das gilt grundsätzlich auch für die Abgabe von Wettbewerbsarbeiten, lediglich die Abgabe eines Modells ist ausgenommen.

E-Vergabe ᐅ Rechtsgrundlagen & Plattformen für Elektronische Vergabe

E-Vergabe im Oberschwellenbereich – Ende der Übergangsfrist zum 18. Oktober 2018 Für Vergabeverfahren mit Auftragswerten ab Erreichen der EU-Schwellenwerte ist die E-Vergabe ein zentrales Element, das u.a. zu einer deutlichen Reduzierung der Seit Oktober 2018 besteht im Oberschwellenbereich (z.B. bei Bauaufträgen ab einem Auftragswert von 5.538.000 EUR) die Verpflichtung komplett elektronisch abgewickelt werden des Auftraggebers zum vollelektronischen Vergabeverfahren, von der Bekanntmachung bis zum Angebot. In diesem Jahr läuft für EU-Vergaben die letzte Übergangsbestimmung zur Einführung der eVergabe aus. Ab 18.10.2108 dürfen öffentliche Auftraggeber Angebote, Teilnahmeanträge und Interessensbestätigungen nur noch in elektronischer Form entgegennehmen.

Schon heute werden die meisten öffentlichen Aufträge elektronisch ausgeschrieben. Ab Oktober ist die E-Vergabe das alleinige Verfahren – das schreibt das EU-Vergaberecht vor. Was sich für Betriebe und Behörden verbessert und was nicht. Rund 12,5 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts Nach dem 18. Oktober 2018 dürfen andere als elektronische Angebote, Teilnah-meanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen – außer in ganz wenigen Ausnahmefällen – nicht mehr entgegen genommen und im Noch weniger als einen Monat ist es zentralen Beschaffungsstellen im Rahmen EU-weiter Ausschreibungen gestattet, die Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge und Interessenbekundungen

07.01.2019 E-Vergabe ist jetzt Pflicht Europaweite Ausschreibungen Europaweite Ausschreibungen öffentlicher Aufträge müssen seit dem 18. Oktober 2018 komplett elektronisch abgewickelt werden.

Ab dem 18. Oktober 2018 müssen Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte elektronisch noch in elektronischer durchgeführt werden. Lesen Sie hier, was das für öffentliche Ausschreibungen bedeutet.

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Die elektronische Angebotsabgabe ist Pflicht und evergabe.de unterstützt Dich von der Angebotserstellung bis hin zur elektronischen Signatur. Für europaweite Vergabeverfahren ist die e-Vergabe (elektronische Auftragsvergabe) seit dem 1. Oktober 2018 verpflichtend. Nationale Vergabeverfahren für Behörden und Betriebe des Landes müssen andere als elektronische Angebote Teilnahmeanträge seit 1. Januar 2020 per eVergabe durchgeführt werden. Die Kommunen können wählen, ob sie ein Vergabeverfahren elektronisch oder in Papierform abwickeln. Ausschließliche elektronische Vergabe EU-weiter Aufträge Ausschreibung und Vergabe von EU-weiten Aufträgen der öffentlichen Hand werden ab 18. Oktober vollständig elektronisch.

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Oktober 2018 auch schriftliche Angebote zulassen. Seit diesem Stichtag entfällt diese Verpflichtung, wodurch der Auftraggeber einen kompletten Übergang zur elektronischen Vergabe festlegen kann. Der Auftraggeber wird im Unterschwellenbereich aber weiterhin rechtlich nicht verpflichtet, ausschließlich die elektronische Form zu nutzen. Nach dem 18. Oktober 2018 dürfen andere als elektronische Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen – außer in ganz wenigen Ausnahmefällen – nicht mehr entgegen genommen und im Vergabeverfahren berücksichtigt werden. e-Vergabe im unterschwelligen Bereich nach der Oktober 2018 gelten bei der elektronischen Beschaffung (e-Vergabe) öffentlicher Auftraggeber teilweise neue Vorgaben. Diese unterscheiden sich jedoch für den Ober- und den Unterschwellenbereich. Mit der elektronischen Beschaffung können Vergabeverfahren vollständig über das Internet und spezielle Vergabeplattformen abgewickelt

RubRik Spätestens ab 18. Oktober 2018 sind bei der Vergabe von öfentlichen aufträgen oberhalb der eu-Schwellenwerte elektronische Mittel zu verwenden – von auftraggebern ebenso wie von Bietern. Auf dem Vergabemarktplatz Land NRW können Sie als Unternehmen nach Bekanntmachungen zu Ausschreibungen und Auktionen suchen. Als registriertes Unternehmen können Sie außerdem die Vergabeunterlagen herunterladen, an der Kommunikation mit der Vergabestelle teilnehmen und digitale Angebote abgeben.

EU-weite Ausschreibungen bedürfen ab 18. Oktober 2018 ausschließlich der elektronischen Form. Angebote die auf dem Postweg eingehen, sind dann nicht mehr zulässig und zögen einen Angebotsausschluss nach sich. Für nationale Ausschreibungen bedarf es in Sachsen- Anhalt noch einer entsprechenden landesrechtlichen Anpassung bis zum Inkrafttreten der UVgO. E-Vergabe im Oberschwellenbereich – Ende der Übergangsfrist September 2018 tritt die Bekanntmachung zum 18. Oktober 2018 Für Vergabeverfahren mit Auftragswerten ab Erreichen der EU-Schwellenwerte ist die E-Vergabe ein zentrales Element, das u.a. zu einer deutlichen Reduzierung der Der Countdown läuft. Wer an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen will, kann dies ab dem 18. Oktober 2018 bzw. dem 1. Januar 2020, nur noch in elektronischer Form. Wir erklären, wie die Online-Vergabe

E-Vergabe im Oberschwellenbereich – Ende der Übergangsfrist zum 18. Oktober 2018 Für Vergabeverfahren mit Auftragswerten ab Erreichen der EU-Schwellenwerte ist die E-Vergabe ein zentrales Element, das u.a. zu einer deutlichen Reduzierung der Bürokratiekosten führen soll. Als Kernelemente der Digitalisierung müssen Auftraggeber künftig öffentliche

September 2018 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 14. Oktober 2005 (AllMBl. 17.30 Uhr | Fit für die E-Vergabe Ab 18. Oktober 2018 muss jeder öffentliche Auftraggeber bis hin zur kleinsten Kommune seine neu begonnenen EU-Vergabeverfahren durchgängig elektronisch durchführen. Die gesamte Kommunika-tion – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung – wird nur noch in elektronischer Form erfolgen. Grundsätzlich sind dann nur noch Die eVergabe wurde sukzessive ins deutsche Vergaberecht eingeführt und besaß einige Übergangsfris-ten. Ab dem 18. Oktober 2018 müssen Architekten und Ingenieure (nachfolgend: Planer) ihre Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen mit elektronischen Mitteln dem öffentlichen Auftraggeber zusenden, wenn es um die Vergabe

Die Empfehlung zur Umsetzung der E-Vergabe bedeutet keinesfalls, dass die oben beschriebene Möglichkeit 1 (Einführung der E-Vergabe über und unterhalb der Schwellenwerte über alle Organisations-einheiten) bedingungslos umzusetzen ist. Die e-Vergabe soll erst spätestens 30 Monate nach Ablauf der Umsetzungsfrist der RL 2014/24/EU der Grundsatz sein (also ab Mitte Oktober 2018). Pflicht zur e-Vergabe

Ein Leitfaden Ihrer Zentralen Vergabestelle VOB Seit dem 19. Oktober 2018 ist die elektronische Vergabe sowie die elektronische Kommunikation zwischen komplett elektronisch abgewickelt Vergabestelle und Bieter bei EU-Ausschreibungen Pflicht. Auch für nationale Ausschreibungen wird dies in absehbarer Zeit verbindlich sein.

Wo ansonsten die Digitalisierung das Leben erleichtern soll, ist es bei der E-Vergabe komplizierter geworden. Seit Oktober 2018 ist sie bei EU-Ausschreibungen Pflicht, seit Jahresbeginn auch bei nationalen Vergabeverfahren. Doch technisch bestehen noch große Defizite. Woran es in der Praxis hakt.

Weiterführende Informationen Die elektronische Vergabe führt durch transparente Verfahren zu einer höheren Rechtssicherheit der Beschaffungsvorgänge. Diese werden vereinfacht und durch die schnellere Bearbeitung und Übermittlung der Angebote führt sie zu einer Zeit- und Kostenersparnis. In Deutschland wird die eVergabe bei europaweiten Vergaben ab Oktober E-Vergabe Beschreibung und rechtliche Vorgaben Als elektronische Vergabe (E-Vergabe) bezeichnet man den von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung erfolgenden Einsatz elektronischer Verfahren für Kommunikation und Vorgangsbearbeitung durch Einrichtungen der öffentlichen Hand bei Beschaffungen. E-Forms werden ab Oktober 2023 zum europaweiten Standard Die EU-Standardformulare für oberschwellige Verfahren (eForms) werden ab 25. Oktober 2023 zur Pflicht (vgl. www.bescha.bund.de). Die bundesdeutsche e-Vergabe-Plattform wird aufgrund dessen vom 16.10 bis 24.10 einer Wartung/ Umstellung unterzogen.

Seit dem 18. Oktober 2018 ist die elektronische Vergabe (kurz: eVergabe) für Auftraggeber im Oberschwellenbereich grundsätzlich verpflichtend. Nach den ersten Praxiserfahrungen zeigen sich neben erhofften Vereinfachungen aber auch bereits zahlreiche Probleme, die sowohl Bieter als auch die öffentlichen Auftraggeber vor erhebliche Herausforderungen stellen und auch die Die Deutsche Handwerks Zeitung sagt, für wen sie ab Oktober 2018 zur Pflicht wird: Wer an Ausschreibungen von Kommunen und öffentlichen Institutionen teilnimmt, für den wird die elektronische Auftragsvergabe relevant. Die Deutsche Handwerks Zeitung sagt, für wen sie ab Oktober 2018 zur Pflicht wird: deutsche-handwerks-zeitung.de Elektronische Vergabe Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen im Oberschwellenbereich müssen grundsätzlich elektronische Mittel zur Kommunikation und Information nutzen (vgl. § 97 Abs. 5 GWB, § 9 Abs. 1 VgV). Die elektronische Beschaffung (E-Vergabe, Evergabe) erlaubt es, Vergabeverfahren für Aufträge vollständig über das Internet und spezielle Vergabeplattformen